Antrag "Digitalisierungsfinanzierung" mit Tilgungszuschuss Baden-Württemberg
Antrag "Digitalisierungsfinanzierung" mit Tilgungszuschuss Baden-Württemberg
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Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Digitalisierungsfinanzierung ihre Aufwendungen für IT-Infrastruktur und IT-Sicherheit, für Automatisierung, Digitalisierung und Vernetzung von Betriebsabläufen und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz finanzieren.
Das können Sie finanzieren:
Förderstufe 1: Basis-Digitalisierung
- Investitionen in die IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Netzwerke, Cloud-Technologie)
- Weiterbildungsmaßnahmen zu IT-Infrastruktur
- Nur Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU ) im Sinne der EU -Definition
- Investitionen und Betriebsmittelbedarf
Förderstufe 2: LevelUp-Digitalisierung
- Digitale Transformation: Vernetzung digitaler Systeme, zum Beispiel Vernetzung von Prozessschritten, Prozessen oder Unternehmensbereichen, Einrichtung von digitalen Schnittstellen zu Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern (Förderstufe 2a)
- Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit (Förderstufe 2b)
- Weiterbildungsmaßnahmen zu digitaler Transformation und IT-Sicherheit (Förderstufe 2c)
- Einführung digitaler Schulungssysteme, Aufbau von digitalen Plattformen für Knowhow-Transfer (Förderstufe 2c)
- Investitionen und Betriebsmittelbedarf
Förderstufe 3: HighEnd-Digitalisierung
- Große LevelUp-Projekte zu digitaler Transformation, IT-Sicherheit und Weiterbildung, wenn Projektkosten sowie Darlehensbetrag über 3 % des letzten Jahresumsatzes des Unternehmens ausmachen. (Förderstufe 3a)
- Einsatz von Big-Data-Anwendungen (Förderstufe 3b)
- KI-Digitalisierung: Integration von KI-Anwendungen in die betriebliche Wertschöpfungskette (Förderstufe 3b)
- Weiterbildungsmaßnahmen zu Big-Data- oder KI-Anwendungen (Förderstufe 3b)
- Investitionen und Betriebsmittelbedarf
Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
- Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
- Sie sind am Standort Baden-Württemberg aktiv.
- Ihr Unternehmen gilt als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition.
- Oder: Ihr Unternehmen gilt als größeres Unternehmen, befindet sich aber mehrheitlich im Privatbesitz und hat einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
Das bietet Ihnen die L-Bank an:
- Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss | ggf. auch ERP Förderzuschuss der KfW
- Kredithöhe: 25.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre | tilgungsfrei 0–2
- Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
- Bereitstellungszinsen Förderstufe 1: 12 Monate frei, danach 0,15 % pro Monat auf noch nicht ausgezahlte Beträge
- Bereitstellungszinsen Förderstufen 2 und 3: keine
- Sondertilgung Förderstufe 1: jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- Sondertilgung Förderstufen 2 und 3: in den ersten 3 Jahren nach Darlehenszusage ausgeschlossen. Weitere Informationen siehe unten bei „Häufige Fragen“
Max. Tilgungszuschuss: 2% der finanzierten Summe von der L-Bank und 5% von der KfW
Beispiel: Bei einer Finanzierung von € 100.000,-- in Förderstufe 3 (High-End-Digitalisierung) sind das € 7.000,-- Tilgungszuschuss
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss des Landes (Digitalisierungsprämie) oder der L-Bank
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Investitionen erhalten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Damit müssen Sie das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen. Die Höhe der Tilgungszuschüsse kann schwanken. Informieren Sie sich in der Konditionenübersicht über die jeweils aktuellen Werte.
In der Digitalisierungsfinanzierung gibt es zwei verschiedene Tilgungszuschüsse:
- Digitalisierungsprämie des Landes aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Tilgungszuschuss der L-Bank
Sie können diese beiden Tilgungszuschüsse NICHT miteinander kombinieren.
Die Tilgungszuschüsse betragen derzeit (Stand: 01.07.2025):
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- 5,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2 und 3 für Vorhaben bis 250.000 Euro (Digitalisierungsprämie des Landes)
- 2,0 % des Darlehensbetrags in der Förderstufe 3b (Tilgungszuschuss der L-Bank)
- 1,0 % des Darlehensbetrags in der Förderstufe 3 a (Tilgungszuschuss der L-Bank)
- 0,0 % des Darlehensbetrags in der Förderstufe 1 sowie in Förderstufe 2 für Vorhaben, die keine Digitalisierungsprämie des Landes beantragen können
Für größere Unternehmen (Nicht-KMU/GU ): 0,0 % des Darlehensbetrags in allen Förderstufen
Zusätzliche Förderung der KfW: ERP-Förderzuschuss
Sie können als Ergänzung zum L-Bank-Darlehen (auch mit Tilgungszuschuss) den ERP-Förderzuschuss der KfW beantragen.
Die KfW zahlt den Zuschuss direkt an Sie aus. Die KfW gewährt den ERP-Förderzuschuss in den Förderstufen 2 und 3. Die aktuelle Höhe des ERP-Förderzuschusses ist auf www.kfw.de/511-konditionen veröffentlicht.
Zusätzliche Konditionenvariante: beihilfefreie Zinsen
Wir bieten für die Förderstufen 2 und 3 eine Konditionenvariante mit beihilfefreien Konditionen an. Für KMU und größere Unternehmen (GU) sowie für beide Förderstufen gelten jeweils die gleichen Zinssätze.
Wir steuern die Zinssätze so, dass in den Darlehen nie eine Beihilfe im Sinne der EU enthalten ist. Damit unterliegen diese Darlehen nicht den spezifischen Regelungen des EU-Beihilferechts und sind flexibler einsetzbar. Ein Tilgungszuschuss ist in diesen Varianten ausgeschlossen. Er stellt immer eine Beihilfe dar.
Zusätzliche Förderung bei fehlenden Sicherheiten: Kombi-Bürgschaft 50
Kombi-Bürgschaften sind standardisierte Ausfallbürgschaften speziell für unsere Förderdarlehen. Sie können sie in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Und Sie erhalten besondere Konditionen. Die Bürgschaftsprovision orientiert sich dabei an den RGZS -Klassen des Förderdarlehens. Verbürgt werden 50 % des Förderdarlehens.
Für die Digitalisierungsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L‑Bank Kombi-Bürgschaften 50 an. Mit ihrer InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70 bietet die L-Bank auch eine höhere Kombi-Bürgschaft an.
Die Bürgschaftsbank ist für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. € zuständig, die L‑Bank für höhere Beträge.
Mehr Infos bei Digitalisierungsfinanzierung | L-Bank
Unsere Leistungen:
Erstellung von Unterlagen und Kommunikation:
Vor der Finanzierung:
- Beratung und Klärung Rahmenparameter
- Abklärung benötigter Unterlagen
- Anlegen eines Accounts im Fördergeld-Portal
-
Erstellung des Finanzierungsantrages
- Kommunikation mit den Banken
Während der Beantragung: Kommunikation mit den Banken Beschaffung ggf. weiterer notwendiger Unterlagen
Wir gehen davon aus, dass 1 Thema/Projekt (kann aus mehreren Angeboten bestehen) mit dem Antrag eingereicht wird; gerne reichen wir weitere Themen ein; der damit verbundene Mehraufwand für die Argumentation und Abwicklung würden wir nach Rücksprache mit Ihnen gesondert mit EUR 149/Std. veranschlagen
Zeitplanung
Ab Beauftragung und Anlieferung des zu finanzierenden Angebots ist die Antragstellung innerhalb weniger Wochen geplant.
Wir benötigen bitte Ihre Mitarbeit bzgl. der Bereitstellung von Unterlagen.
Da die Finanzierung durch Banken erfolgt rechnen Sie wenige Wochen für die Prüfung und Freigabe der Finanzierung ein.
Allgemeines
Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Es gelten die AGB der Studio 9 GmbH, einsehbar bei
www.fördergeld.org/agb
